Der Aufgabenbereich umfasst u.a.:
- Mikrobiologische Untersuchungen und rechtliche Beurteilungen von Lebensmitteln und Futtermitteln
- Etablierung und Validierung neuer Analysemethoden im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelmikrobiologie
- Erstellen von Berichten und fachlichen Stellungnahmen
- Mitarbeit in Fachgremien
- Koordinierung und Bearbeitung von Projekten und Untersuchungsprogrammen
Der genaue Zuschnitt des Tätigkeitsbereichs bleibt vorbehalten.
Was wir uns von Ihnen wünschen:
- Approbation als Tierärztin/Tierarzt oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Lebensmittelchemie, inklusive 2. Staatsexamen oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Lebensmittelmittelmikrobiologie
- möglichst mehrjährige Berufserfahrung in der mikrobiologischen Untersuchung von Lebensmitteln und/oder Futtermitteln
- fundiertes Wissen zur rechtlichen Beurteilung von Erzeugnissen im Bereich des LFGB
- gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit mit ausgeprägter mündlicher und schriftlicher Ausdrucksfähigkeit
- persönlich überzeugen Sie durch Ihre routinierte und selbstständige Arbeitsweise,
- Ihre Teamfähigkeit und Flexibilität bei wechselnden Anforderungen sowie ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Präzision
- bei Bedarf wird auch eine Arbeitsleistung außerhalb der üblichen Arbeitszeit erwartet
Was wir Ihnen bieten:
- Eine Bezahlung, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind, in Entgeltgruppe 13 bzw. 14 TVöD
- Flexible Arbeitszeiten und vielfältige Teilzeitmodelle zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben
- Das DeutschlandTicket Job für den ÖPNV
- Engagierte Einarbeitung bzw. Unterstützung durch ein erfahrenes Team
- Teilnahme an persönlichen und fachlichen Fortbildungsmaßnahmen
- Individuelle Leistungsprämie (leistungsorientierte Bezahlung)
- Jahressonderzahlung
- Eine weitgehend vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzversorgung/Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge über die kvw-Zusatzversorgung)
Das CVUA-Westfalen fördert die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).